Themen 2022

Institutssicherung

Implementierung des
IPS-Sanierungsplans

Kreditinstitute sind aufgrund der auf der europäischen Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen beruhenden Vorgaben des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) unabhängig von ihrer aktuellen finanziellen Lage grundsätzlich dazu verpflichtet, einen individuellen Sanierungsplan zu erstellen.

Institute in Verbundstrukturen mit institutsbezogenem Sicherungssystem (Institutional Protection Scheme - IPS), wie die Sparkassen-Finanzgruppe, können sich von der Pflicht zur individuellen Erstellung befreien lassen. Voraussetzung ist, dass das IPS einen zentralen Sanierungsplan für die ihr angehörenden Institute erstellt. Jedes teilnehmende Institut muss somit nur die institutsspezifischen Teile des IPS-Sanierungsplans zur individuellen Krisenvorbereitung umsetzen.

Die bundesweite Implementierung, an der alle von den nationalen Aufsichtsbehörden überwachten Sparkassen in Hessen und Thüringen teilgenommen haben, sah die Einführung eines Informations- und Eskalationsprozesses für den Regelbetrieb und den Sanierungsfall sowie die Etablierung eines internen und externen Kommunikations- und Informationsmanagements vor.

Erstmals seit dem 31. Dezember 2022 müssen die Sanierungsindikatoren überwacht werden. Dabei handelt es sich um zentral für alle teilnehmenden Sparkassen festgelegte betriebswirtschaftliche und aufsichtliche Kennzahlen aus den Bereichen Kapital, Liquidität, Rentabilität und Qualität der Vermögenswerte. Bei der Auswahl der Indikatoren wurde auf die Konsistenz zum Risikomonitoring des IPS geachtet, das diesem als Risikofrüherkennungssystem dient. Für jeden der vier Bereiche haben die Sparkassen institutseigene Handlungsoptionen ausgearbeitet, die sie im allgemeinen Geschäftsbetrieb und speziell in einer Krisensituation zeitnah umsetzen können, um die wirtschaftliche Situation des Institutes in Eigenregie wieder zu stabilisieren. Die Wirkmächtigkeit dieser Maßnahmen ist erstmals ab dem 31. März 2023 nachzuhalten.

Mit der Implementierung des IPS-Sanierungsplans haben die Sparkassen neben dem langjährig etablierten Risikomonitoring des IPS ein weiteres Instrument geschaffen, um teure Stützungsfälle zu vermeiden, indem sie sich frühzeitig und ausführlich mit der Bewältigung von Krisensituationen auseinandersetzen. Wegen des umfassend gelebten Monitorings zur Risikofrüherkennung wird erwartet, dass die im IPS-Sanierungsplan definierten Maßnahmen nur in seltenen Fällen tatsächlich ergriffen werden müssen.